Ärztliche Diagnose
Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, muss eine ärztliche Diagnose vorliegen. Es empfiehlt sich, zeitnah einen Termin mit einem Facharzt oder Psychotherapeuten, der über Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, zu vereinbaren.
Antragsstellung und Genehmigung
Ist die Diagnose gestellt, kann der Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Das Jugendamt ist zuständig bei Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (nach §35a SGB VIII). Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen muss der Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe gestellt werden (nach § 112 SGB IX i.V.m. § 75 SGB IX). Das Jugendamt legt im Bescheid die Art der Hilfe und deren zeitlichen Umfang sowie die erforderliche Qualifikation der Betreuungsperson fest.
Die passende Begleitung finden
Wir suchen die passende Schulbegleitung für Ihr Kind aus. Dabei achten wir darauf, dass „die Chemie stimmt“. Wir erklären Ihnen die ersten Schritte besonders sorgfältig und begleiten Sie im weiteren Hilfeverlauf persönlich.